So sehr die Schweizer*innen gerne auf die Herkunft ihrer Lebensmittel achten: Für Waren im Offenverkauf bestand bislang keine schriftliche Deklarationspflicht. Ob es sich beim Bäcker um Schweizer Brot, oder um ein Gipfeli aus Polen handelt, um Sandwich-Schinken aus Tschechien, Pouletfleisch aus Brasilien oder Salat aus Deutschland, musste bislang nur auf Nachfrage angegeben werden. Das soll sich nun ändern. Das Parlament will dafür nun eine Deklarationspflicht einführen. Damit sollen künftig der Produktionsstart und die Herkunft klar ersichtlich sein. Dabei soll auch Transparenz in Sachen Produktionsmethoden geschaffen werden, da auch kenntlich gemacht werden soll, ob das Produkt mit in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden hergestellt wurde. Dies soll sowohl für tierische als auch pflanzliche Lebensmittel gelten.
Werte wie Regionalität gewinnen zunehmend an Bedeutung, doch zu wenige Betriebe kommunizieren die Regionalität Ihrer Backwaren. Die Herkunft ist nach dem Preis eines der wichtigsten Kriterien beim Kaufentscheid der Kunden. Wenn Ihr Brot und Gipfeli also Schweizer Originale sind sollten Sie das Ihren Kunden zeigen, auch unabhängig von den geplanten Deklarationspflichten. Natürlich unterstützt Sie auch in diesem Fall unser bewährter RezeptAssist Sie bei der Umsetzung.
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