Die QR-Rechnung vereinfacht das Ausstellen und Bezahlen von Rechnungen und löst nach einer Übergangsfrist die orangen Einzahlungsscheine ab. Im folgenden erfahren Sie, was die Umstellung für Ihre Bäckerei (Rechnungssteller und Rechnungsempfänger) bedeutet.
Nein, Rechnungssteller sind nicht verpflichtet ab diesem Datum Rechnungen mit QR-Einzahlungsschein zu versenden. Weiterhin werden die bekannten orangen Einzahlungsscheine in einer Übergangsphase bestehen bleiben.
Neu wird der Einzahlungsschein selber auf den Report angedruckt. Der Bezug der orangen Einzahlungsscheine bei der Bank entfällt.
Eine genaue Anleitung wird die HS-Soft in einem Schreiben für Sie vorbereiten. In der Zwischenzeit können Sie bei Ihrer Bank die QR-IBAN beantragen, falls Sie noch kein Schreiben dazu erhalten haben.
Um eine Rechnung mit QR-Einzahlungsschein stellen zu können, müssen Sie folgende 3 Punkte beachten.
1. Beantragen Sie, falls noch nicht vorhanden, eine QR-IBAN von Ihrer Bank
2. Die neue QR-IBAN muss nun bei den Bankkonto einstellungen hinterlegt werden
3. Hinterlegen Sie den QR-Einzahlungsschein bei den Kunden. Kann auch über Multi-Save gemacht werden
Damit Sie weiterhin elektronisch die Zahlungseingänge verbuchen können, müssen Sie hier auf den camt054 Standard umgestellt haben (bisher V11 Meldung). Ansonsten müssen Zahlungseingänge per QR-Einzahlungsschein manuell verbucht werden.
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